​# Das Gebäudemodernisierungsgesetz – oder: Wie man ein Gesetz abschafft, das es nie gab



*Erschienen am 26. Februar 2026*


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## Was gerade passiert


Am 24. Februar 2026 traten die Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD vor die Presse. Fünf Seiten Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Schlagzeile lautete erwartungsgemäß: „Heizungsgesetz wird abgeschafft.”


Wer jetzt nickt und denkt, endlich – der sollte kurz innehalten. Denn was hier abgeschafft wird, ist vor allem ein Name. Und wer das Timing bemerkt – am 8. März sind Landtagswahlen in Baden-Württemberg – versteht, warum es ausgerechnet jetzt so dringend war, ein Schreckgespenst zu begraben.


Fangen wir mit einer kleinen Sprachkritik an, die zugleich Programm ist: Das „Heizungsgesetz” hat es nie gegeben. Was existiert – und vorerst weiterhin existiert – ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), zuletzt novelliert 2024. Der Begriff „Heizungsgesetz” war ein Kampfbegriff, geprägt im Wahlkampf. Er hat in der öffentlichen Debatte ein Gesetz ersetzt, das niemand gelesen hatte, durch ein Schreckgespenst, das jeder kannte. Und jetzt schafft die Bundesregierung feierlich eben dieses Schreckgespenst ab – und nennt das Ergebnis „Gebäudemodernisierungsgesetz”.


Das ist politisches Rebranding in Reinform. Aber schauen wir, was wirklich drin steckt.


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## Was das GMG tatsächlich tut


Die 65-Prozent-Regel – die Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben – wird gestrichen. An ihre Stelle tritt die sogenannte „Bio-Treppe”: Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 mindestens 10 Prozent klimaneutrale Brennstoffe nutzen, der Anteil soll dann in drei weiteren Schritten bis 2040 steigen. Für den Heizungsbestand gilt ab 2028 eine deutlich moderatere Quote von zunächst rund einem Prozent.


Klingt nach Übergang. Aber wie tragfähig ist das Modell?


|Jahr|Pflichtanteil klimaneutraler Brennstoffe (Neuanlagen)|

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|2028|~1 % (Bestandsheizungen)                             |

|2029|10 %                                                 |

|2033|22 %                                                 |

|2037|42 %                                                 |

|2040|60 %                                                 |


*Quelle: Eckpunktepapier CDU/CSU und SPD, 24.02.2026*


Biomethan ist eine begrenzte Ressource. Studien des Wuppertal Instituts und des IW beziffern die aktuelle Biomethan-Produktion in Deutschland auf rund 10 Terawattstunden – bei einem Gesamtgasbedarf von rund 845 Terawattstunden. Grüne Gase sind knapp, teuer und werden gleichzeitig von Industrie und Stromsektor dringend benötigt. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen, fasst es nüchtern zusammen: Die Koalition bleibt eine Antwort schuldig, wie die Verfügbarkeit entsprechend der Bio-Treppe gesteigert werden soll.


Wasserstoff für Wärme ist – das ist unter Energieökonomen weitgehend Konsens – einer der ineffizientesten Einsatzwege für einen wertvollen Energieträger. Eine Wärmepumpe erzeugt aus einer Kilowattstunde Strom drei bis vier Kilowattstunden Wärme. Wasserstoffbetriebene Heizungen kommen auf deutlich schlechtere Wirkungsgrade. Das ist keine Ideologie, das ist Physik.


Gleichzeitig werden keine gebäudeindividuellen Sanierungspflichten für Wohngebäude eingeführt. Die europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD), die Deutschland bis Mai 2026 umsetzen muss, wird nach eigenem Bekunden „1:1 umgesetzt – bei maximaler Nutzung der Flexibilitätsspielräume”. Im Klartext: Pflicht zur Umsetzung, Verzicht auf Ambition.


Und falls 2030 eine Evaluierung zeigen sollte, dass die Klimaziele im Gebäudesektor verfehlt werden? Dann, so steht es im Eckpunktepapier, „wird nachgesteuert.” Das wäre dann die Aufgabe der nächsten Bundesregierung.


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## Ein Detail, das im Jubel untergeht


Bis das GMG tatsächlich in Kraft tritt – geplant vor dem 1. Juli 2026 – gilt das bisherige GEG 2024 unverändert weiter. Inklusive der 65-Prozent-Regel, die gerade so lautstark abgeschafft wurde.


In der Übergangszeit entsteht ein regulatorisches Vakuum: Bauherren sollen sich an einem Gesetz orientieren, das gerade erst geschrieben wird. Kommunen, die seit Monaten ihre Wärmeplanung aufbauen, arbeiten weiterhin ohne verlässlichen Rahmen. Das ist kein Schönheitsfehler – es ist symptomatisch für ein Gesetz, das politische Signale setzt, bevor es rechtliche Klarheit schafft.


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## Cui bono – wem nützt das?


Die größten Gewinner sind die fossilen Energieversorger. Gasversorger dürfen weiter liefern, mit wachsenden aber noch lange nicht dominanten Grüngasanteilen. Heizungshersteller, die auf Gas und Öl setzen, behalten ihren Markt. Hausbesitzer, die in den nächsten Jahren eine neue Heizung einbauen, werden zur fossilen Option tendieren – denn sie ist kurzfristig günstiger, und die Langfristkosten trägt erst einmal jemand anderes.


Letzteres ist eine Illusion, die teuer werden wird. Der CO₂-Preis liegt 2026 bei 65 Euro pro Tonne und wird weiter steigen. Wer heute eine Gasheizung einbaut und glaubt, mit 10 Prozent Biomethan ab 2029 auf der sicheren Seite zu sein, unterschätzt die Kostendynamik der nächsten zwei Jahrzehnte fundamental. Das Öko-Institut schätzt, dass allein durch die entfallende 65-Prozent-Vorgabe eine zusätzliche Klimaschutzlücke von rund 8 Millionen Tonnen CO₂ im Jahr 2030 entsteht – eine Lücke, für die das Eckpunktepapier keine Antwort liefert.


Das Paradoxe: Der Markt hat die Politik längst überholt. 2025 wurden erstmals mehr Wärmepumpen als Gaskessel verkauft. Die Technologie setzt sich durch, weil sie über den Lebenszyklus günstiger ist. Das GMG bremst nun eine Entwicklung, die der Markt gerade aus eigener Kraft vollzieht – und sendet gleichzeitig ein Signal an Verbraucher, das sie langfristig in eine Kostenfalle führen kann.


Die Verlierer sind weniger sichtbar: Haushalte, die jetzt in fossile Heizungen investieren und in 15 Jahren vor teuren Nachrüstungen stehen. Kommunen, die Planungssicherheit für ihre Wärmenetze brauchen. Und eine Wärmepumpenindustrie, die Verlässlichkeit braucht, um Kapazitäten aufzubauen.


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## Das eigentliche Problem: Die Heizung war nie der entscheidende Hebel


Selbst wenn das GMG in sich stimmig wäre – es diskutiert das falsche Problem.


Deutschland hat rund 22 Millionen Wohngebäude. Die meisten davon sind energetisch in einem Zustand, den man wohlwollend als „verbesserungswürdig” bezeichnen würde. Nicht wegen der Heizung. Wegen der Gebäudehülle: schlechte Dämmung, undichte Fenster, ungedämmte Dächer. Eine Wärmepumpe in einem unsanierten Altbau ist wie ein moderner Motor in einem Auto mit platten Reifen – das System ist ineffizient, egal wie gut das einzelne Bauteil ist.


Die Sanierungsquote in Deutschland liegt bei unter einem Prozent pro Jahr. Um den Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral zu machen, bräuchte man mindestens zwei bis drei Prozent. Das ist die eigentliche Herausforderung – und sie taucht im GMG so gut wie nicht auf.


Stattdessen streitet die Politik über Heizungstechnologien. Das ist, als würde man nach einem Wasserrohrbruch diskutieren, welche Farbe die neue Tapete haben soll.


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## Was stattdessen gebraucht würde


**Den richtigen Hebel ansetzen.** Der wirksamste Schritt zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors ist nicht der Heizungstausch – es ist die Gebäudehülle. Ein Programm zur seriellen Sanierung, das standardisierte Fassadenelemente, industrielle Vorfertigung und digitale Planung kombiniert, könnte die Sanierungskosten erheblich senken und die Sanierungsrate deutlich erhöhen. Länder wie Österreich und die Niederlande zeigen, wie das geht. Deutschland redet darüber.


**Planungssicherheit statt Technologieoffenheit.** „Technologieoffenheit” klingt nach Freiheit. In der Praxis bedeutet sie: Unsicherheit für Investoren, Handwerker und Hausbesitzer. Wer in eine Wärmepumpe investieren will, braucht keine Freiheit – er braucht die Gewissheit, dass sich die Investition lohnt. Das GMG liefert das Gegenteil: Flexibilität auf Kosten der Verlässlichkeit.


**Die Kosten ehrlich verteilen.** Fossile Energie ist heute günstig, weil ihre externen Kosten nicht eingepreist sind – Gesundheitskosten, Klimafolgekosten, geopolitische Abhängigkeiten. Eine konsequente CO₂-Bepreisung würde diese Verzerrung korrigieren und gleichzeitig Mittel generieren, um einkommensschwache Haushalte bei der Modernisierung zu unterstützen. Das ist kein grüner Wunschzettel, das ist Standardlehrbuch der Umweltökonomie.


**Kommunen stärken, nicht überfordern.** Die kommunale Wärmeplanung ist ein gutes Instrument – aber sie braucht Verlässlichkeit. Wenn die Rahmenbedingungen alle zwei Jahre neu verhandelt werden, können Kommunen keine langfristigen Investitionsentscheidungen treffen.


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## Fazit


Das GMG beendet einen Streit, indem es ihn in die Zukunft verschiebt. Politisch war das kalkuliert: Das Schreckgespenst ist abgeräumt, rechtzeitig vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg. Klimapolitisch bleibt eine Lücke, für die niemand eine Antwort schuldig bleiben will – und deshalb auch keine gibt.


Wer in den nächsten Jahren eine fossile Heizung einbaut, wird das mittelfristig teuer bezahlen. Nicht weil Gesetze es so verlangen, sondern weil der Markt, die Physik und der steigende CO₂-Preis es so verlangen. Das GMG schützt diese Menschen nicht davor. Es lässt sie im Glauben, die freie Wahl zu haben – ohne ihnen zu sagen, was diese Wahl langfristig kostet.


Das Heizungsgesetz ist abgeschafft. Es hat nie existiert. Das Problem, das es lösen sollte, existiert weiterhin.


*Planeten gibt es viele. Die Wirtschaft gibt es nur einmal.*


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*Quellen und weiterführende Lektüre: Eckpunktepapier CDU/CSU und SPD, 24.02.2026; Öko-Institut Freiburg; Öko-Zentrum NRW; Wuppertal Institut; VKU; BFW Newsroom; ee-experten.com; cleanthinking.de*

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